Fachbetriebsqualifikation nach Wasserhaushaltsgesetz (§ 62 WHG)für das Errichten und Instandsetzen.
Weitere Angaben zur Tätigkeit: Schweißen von Rohrleitungen aus Stahl und Edelstahl; Schweißen und Kleben von Rohrleitungen aus Thermoplasten; Einbau von Sicherheitseinrichtungen und Schutzvorkehrungen.
Es wird die Planung, Konstruktion und Inbetriebnahme von Dosieranlagen für Chemikalien durchgeführt. Die Montage und Schweißtätigkeiten durch zugelassene Subunternehmer werden überwacht.
Diese Tätigkeiten beziehen sich auf folgende Anlagenarten: LAU- und HBV-Anlagen.
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